Kircheneintritt & Umpfarrung

(Wieder-) Eintritt

Sie wollen (wieder) dazugehören und Mitglied der evangelischen Kirche werden?

Wie schön! Herzlich Willkommen!

Vereinbaren Sie mit Pfarrerin Koch-Zeißig oder Pfarrer Scheer einfach einen Termin. Alles weitere klären Sie dann im persönlichen Gespräch. Unten finden Sie auch das Formular für den Kircheneintritt.

Umpfarrung

Es gibt Menschen, die sich einer Kirchengemeinde verbunden fühlen, ihre Gottesdienste besuchen oder auch engagiert sind, ohne ihren Wohnsitz dort zu haben.

Will man fest zu dieser Gemeinde gehören, stellt man bei der Wunschgemeinde einen Antrag auf Umpfarrung. Dieser wird dem Kirchenvorstand der Wunschgemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt. Stimmt auch der andere Kirchenvorstand zu, wird die Person Mitglied dieser Wunschgemeinde und kann dort z.B. auch den Kirchenvorstand wählen oder eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung in Anspruch nehmen.