Neue Coronaregeln in der Christuskirche - Selbstverantwortung und Verantwortung für andere
Der Kirchenvorstand der Christuskirche hat ein neues Konzept für die Regelungen zu Corona in der Kirche beschlossen.
Für die Christuskirche gilt ab sofort folgende Reglung:
Die Maskenpflicht beim Besuch von Gottesdiensten, Amtshandlungen, Konzerten und anderen Veranstaltungen in der Christuskirche wird aufgehoben.
Sie wird ersetzt durch die Empfehlung, im Sinne von Selbst- und Fremdverantwortung, eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen.
Bei stark frequentierten Gottesdiensten liegt es im Ermessen der liturgisch Verantwortlichen, das Singen nur mit Maske zu gestatten.
Aktuell sieht die Landeskirche von „grundsätzlichen Empfehlungen zu 3-G-Regelungen bzw. AHAL-Gottesdiensten mit Maskenpflicht und Abstand“ ab, schreibt Prälat Burkhard zur Nieden am 12.5. den Kirchenvorständen. Man sehe grundsätzlich „eine Schwellensituation zwischen gesellschaftlicher Lockerung und gebotener Fürsorge“, die letztlich eine örtliche Entscheidung wichtig und notwendig mache. Man solle situationsbezogen für ‚normale Gottesdienste‘, ‚Kasualgottesdienste‘ im familiären oder öffentlichen Kontext entscheiden.